Ihr Vertragspartner und Aussteller der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen:
PR-Leaders GmbH & Co.KG
Großer Burstah 45
20457 Hamburg
Tel: (+49 ) 151 50 23 76 64
E-Mail: info@pr-leaders.de
1. Geltungsbereich
(1) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der PR-Leaders GmbH & Co. KG (nachfolgend „Agentur") und einem Unternehmer (nachfolgend „Kunde") über die Erbringung von Dienstleistungen in den folgenden Bereichen:
a) Advertorials (werbliche Textbeiträge auf Partnerwebseiten)
b) Pressemitteilungen via digitaler Portale und Verteilkanäle
c) Organische Pressemitteilungen mit aktiver Journalistenkommunikation (nachfolgend auch „Pres-searbeit" oder „Organische PR-Dienstleistungen")
d) Kombinationen der vorstehenden Leistungen in Form von Paketleistungen oder Retainer-Verträgen
(2) Es gilt stets die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung der AGB. Änderungen oder Ergänzungen der AGB gelten nur, wenn sie dem Kunden vor Vertragsabschluss mitgeteilt wurden.
(3) Unternehmer im Sinne dieser AGB ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer selbstständigen beruf-lichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB). Verbraucher im Sinne von § 13 BGB sind aus-drücklich von den Leistungen der Agentur ausgeschlossen.
(4) Für Verträge mit ausländischen Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die An-wendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
2. Vertragsschluss, Angebot
(1) Die Agentur schließt Verträge ausschließlich mit Unternehmern im Sinne von § 14 BGB in deutscher Sprache.
(2) Die von der Agentur ausgestellten Angebote sind freibleibend und stellen keine verbindlichen Ver-tragsangebote dar. Sie dienen lediglich zur Aufforderung einer verbindlichen Angebotsabgabe durch den Kunden. Möchte der Kunde die Agentur auf Grundlage eines übermittelten Vertragsangebots beauftragen, muss er dies ausdrücklich per E-Mail bestätigen. Diese Bestätigung enthält die Zustim-mung zu den im Angebot genannten Leistungen, dem ausgewiesenen Honorar sowie diesen AGB und gilt als verbindliches Angebot des Kunden auf Abschluss eines Vertrages.
(3) Die Agentur kann das Angebot des Kunden innerhalb einer Frist von zehn Tagen annehmen. Die Frist beginnt mit dem Tag des Versands des Angebots durch den Kunden und endet mit Ablauf des zehnten Tages. Die Annahme erfolgt durch eine schriftliche Auftragsbestätigung per E-Mail. Einer aus-drücklichen Annahme durch die Agentur steht es gleich, wenn die Agentur bereits mit der Leistungs-erbringung beginnt oder der Kunde die zur Auftragsausführung erforderlichen Informationen bereit-stellt (z. B. Keywords, Bildmaterial, E-Mail-Adressen oder Pressemitteilungsinhalte). Falls mehrere dieser Handlungen gleichzeitig erfolgen, gilt die zuerst eintretende Handlung als maßgeblicher Zeitpunkt des Vertragsschlusses.
(4) Mit der Annahme des Angebots durch die Agentur kommt ein verbindlicher Vertrag zustande. Die-ser verpflichtet den Kunden zur Mitwirkung, Bereitstellung erforderlicher Informationen und Abnah-me der Leistung sowie zur vollständigen Bezahlung. Die Agentur verpflichtet sich zur mangelfreien Erbringung der vereinbarten Leistung und, falls vorgesehen, zur Übereignung von erstellten digitalen Inhalten.
(5) Bleibt die Annahme des Angebots durch die Agentur innerhalb der zehn Tage Frist aus, so gilt dies als Ablehnung des Angebots. In diesem Fall kommt kein Vertrag zustande, und der Kunde ist nicht mehr an sein Angebot gebunden.
3. Vertragsbestandteile, ausgeschlossene Leistungen, Erteilung von Weisungen
(1) Die Agentur berät im Bereich Advertorials, erstellt und verbreitet Pressemitteilungen über digitale Portale sowie führt Pressearbeit durch. Der hierfür erforderliche Text-Content wird von der Agentur erstellt, während Bilder und Videos kundenseitig im passenden Format und frei von Rechten Dritter angeliefert werden müssen. Der Kunde sichert zu, dass er über die notwendigen Nutzungsrechte ver-fügt.
(2) Der konkrete Leistungsumfang eines Vertragsverhältnisses ergibt sich ausschließlich aus dem von der Agentur erstellten und vom Kunden bestätigten Angebot. Nur die dort konkret definierten Leis-tungen sind Vertragsbestandteil. Leistungen, die über diesen Umfang hinausgehen, sind gesondert zu vergüten und müssen vor ihrer Erbringung schriftlich vereinbart werden.
(3) Die Parteien sind sich einig, dass kein bestimmter Werbeerfolg geschuldet ist. Insbesondere über-nimmt die Agentur keine Garantie oder Haftung für Öffnungsraten, Conversion-Raten, Besucherzah-len, Traffic, Suchmaschinen-Rankings, Medienaufgriffe oder sonstige messbare Ergebnisse von Adver-torials, Pressemitteilungen oder Pressearbeit.
(4) Mündlich erteilte Weisungen oder Ergänzungen eines bestehenden Vertragsverhältnisses durch den Kunden sind nur bindend, wenn sie innerhalb einer angemessenen Frist schriftlich per E-Mail bestä-tigt werden. Eine konkludente Zustimmung des Kunden liegt vor, wenn die Agentur eine solche Wei-sung umsetzt und der Kunde dieser nicht unverzüglich widerspricht.
(5) Die Agentur ist berechtigt, die vereinbarte Leistung entweder selbst oder durch sachkundige Dritte im Rahmen eines Nachunternehmerverhältnisses zu erbringen. Die Agentur bleibt dabei für die ord-nungsgemäße Erbringung der beauftragten Leistung verantwortlich.
(6) Die Agentur schuldet nicht die rechtliche Prüfung oder rechtswirksame Gestaltung des erstellten Contents. Die Einhaltung gesetzlicher und regulatorischer Vorgaben (z. B. Urheberrecht, Wettbe-werbsrecht, Datenschutz, TMG, Presserecht) obliegt allein dem Kunden. Der Kunde stellt die Agentur von etwaigen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer rechtswidrigen Nutzung der gelieferten Inhalte entstehen.
(7) Entwürfe, Korrektionen und Änderungswünsche
a) Maximal zwei Korrekturrunden sind im Rahmen der vereinbarten Leistung enthalten. Weitergehen-de Änderungswünsche sind gesondert zu vergüten.
b) Sofern die Agentur dem Kunden Entwürfe übermittelt, die als Leistungserbringung gelten sollen, gelten diese als genehmigt, sofern der Kunde nicht innerhalb von 7 Tagen ab Bereitstellung eine schrift-liche Korrekturaufforderung übermittelt.
c) Korrektur- und Änderungswünsche sind nur dann verbindlich, wenn diese schriftlich (per E-Mail) bei der Agentur eingehen.
(8) Änderungen nach der Abnahme
a) Falls der Kunde nach Abnahme oder Ablauf der Korrekturfrist Änderungswünsche hat, muss er diese schriftlich mitteilen.
b) Die Agentur wird prüfen, ob die gewünschte Änderung möglich ist, und dem Kunden die voraus-sichtlichen Kosten mitteilen.
c) Die Annahme eines Änderungsangebots durch den Kunden erfolgt nach den in Ziffer 2 geregelten Grundsätzen zum Vertragsschluss.
(9) Verzögerungen durch den Kunden
a) Erbringt der Kunde notwendige Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig, verlängern sich etwaige Fristen der Agentur entsprechend um die Dauer der Verzögerung zuzüglich einer angemessenen An-laufzeit von mindestens 10 Tagen.
b) Die Agentur übernimmt keine Haftung für Verzögerungen, die durch eine nicht fristgerechte Bereit-stellung von benötigten Informationen, Bildmaterial oder sonstigen kundenverantwortlichen Inhalten entstehen.
(10) Eingeschränkte Nutzungsrechte
a) Der Kunde erhält an den von der Agentur erstellten Texten ausschließlich das einfache Nutzungs-recht zur Veröffentlichung im Rahmen des vereinbarten Advertorials, der vereinbarten Pressemittei-lung oder der vereinbarten Pressearbeit.
b) Eine darüber hinausgehende Nutzung, insbesondere die Weiterverwendung, Vervielfältigung oder Bearbeitung, ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Agentur zulässig.
4. Besondere Bestimmungen für Advertorials
(1) Definition von Advertorials
a) Advertorials sind werbliche Textbeiträge, die auf Internetseiten etablierter Medienunternehmen (Publisher) veröffentlicht werden.
b) Sie sind als Werbung gekennzeichnet und erscheinen in einem redaktionellen Umfeld, jedoch ohne den Charakter unabhängiger journalistischer Beiträge.
(2) Erstellung und Anforderungen an den Kunden
a) Die Erstellung und Veröffentlichung von Advertorials erfolgt auf Grundlage von Schlüsselbegriffen (Keywords), Kundenwünschen, Hinweisen und Zielen, die der Kunde in einem Briefing-Dokument fest-zuhalten hat.
b) Der Kunde ist verpflichtet, der Agentur spätestens 14 Tage nach Vertragsschluss die gewünschten Keywords und das vollständige Briefing schriftlich zu übermitteln.
c) Verzögert sich die Bereitstellung des Briefings oder anderer erforderlicher Inhalte durch den Kun-den, verlängert sich die Lieferzeit entsprechend um die Dauer der Verzögerung zuzüglich einer Anlauf-zeit von mindestens 10 Tagen.
(3) Kein Anspruch auf bestimmte Publisher oder Webseiten
a) Der Kunde hat keinen Anspruch auf die Veröffentlichung des Advertorials auf einer bestimmten Webseite oder bei einem bestimmten Publisher.
b) Falls eine Veröffentlichung auf der im Angebot oder der Auftragsbestätigung genannten Webseite nicht möglich ist, erfolgt die Veröffentlichung nach Absprache mit dem Kunden auf einer anderen In-ternetseite mit vergleichbarer Zielgruppe und Reichweite.
c) Die Agentur übernimmt keine Haftung für Änderungen durch den Publisher, insbesondere nicht für Platzierungsänderungen, Layout-Anpassungen, geänderte Werberichtlinien oder technische Proble-me auf Seiten des Publishers. Falls eine Veröffentlichung aufgrund solcher Umstände nicht wie ur-sprünglich geplant erfolgt, wird die Agentur nach bestem Wissen eine gleichwertige Alternative vor-schlagen. Eine vollständige Rückerstattung ist ausgeschlossen.
d) Falls ein Publisher entscheidet, keine Advertorials mehr anzubieten oder seine Werberichtlinien so ändert, dass eine Veröffentlichung nicht mehr möglich ist, haftet die Agentur nicht. In einem solchen Fall wird die Agentur nach Möglichkeit eine alternative Platzierung vorschlagen. Eine vollständige Rückerstattung oder Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.
(4) Abnahme des Advertorials
a) Die von der Agentur erstellten Advertorials müssen vor der Veröffentlichung durch den Kunden ab-genommen werden.
b) Erfolgt innerhalb von 7 Tagen nach Bereitstellung des Advertorials keine schriftliche Rückmeldung, gilt es als genehmigt.
c) Korrekturwünsche sind nur in schriftlicher Form verbindlich und werden nach den Regelungen in Ziffer 3 (Entwürfe, Korrektionen und Änderungswünsche) bearbeitet.
(5) Eingeschränkte Nutzungsrechte
a) Mit einem Vertrag über Advertorials werden dem Kunden nur eingeschränkte Nutzungsrechte an den erstellten Textbeiträgen, Grafiken, Entwürfen oder sonstigen urheberrechtlich geschützten Leis-tungen der Agentur eingeräumt.
b) Die Nutzung ist ausschließlich im Rahmen der vereinbarten Advertorial-Veröffentlichung zulässig.
c) Falls der Kunde erweiterte Nutzungsrechte (z. B. für andere Werbeformate, Social Media, Sponsored Content oder Print) benötigt, bedarf dies einer separaten Vereinbarung und Vergütung.
d) Ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Agentur ist es dem Kunden untersagt, Advertorials auf weiteren Webseiten oder in anderen Werbeformaten (z. B. Native Recommendation Ads, Sponsored Content) zu veröffentlichen oder zu bewerben. Dies gilt auch für Zusammenfassungen oder Aus-schnitte, die mit einem Link auf das ursprüngliche Advertorial verweisen.
(6) Inhalte, die nicht veröffentlicht werden
a) Die Agentur behält sich das Recht vor, Advertorials abzulehnen oder bereits veröffentlichte Adverto-rials zu entfernen, wenn sie Inhalte enthalten, die:
• diskriminierend oder menschenverachtend sind,
• politisch extremistische Stellungnahmen oder unbegründete Behauptun-gen/Beschuldigungen enthalten,
• ethisch oder juristisch bedenklich sind,
• unseriöse Geschäftsmodelle oder Jobangebote bewerben,
• gegen Persönlichkeitsrechte, Datenschutz oder Urheberrechte Dritter verstoßen,
• jugendgefährdende, gewalttätige oder pornografische Inhalte enthalten,
• gegen das Heilmittelwerbegesetz, die Diätverordnung oder sonstige Werberegelungen ver-stoßen,
• Tabak, Drogen oder pornografische Inhalte bewerben oder anderweitig gegen gesetzliche Bestimmungen oder die guten Sitten verstoßen.
b) Die Entscheidung über die Veröffentlichung oder Entfernung eines Advertorials liegt im alleinigen Ermessen der Agentur.
c) Falls ein Publisher oder eine zuständige Behörde das Advertorial als unzulässig einstuft oder es gegen geltende Werberichtlinien verstößt, behält sich die Agentur das Recht vor, das Advertorial ohne vorhe-rige Ankündigung zu entfernen. Ein Erstattungsanspruch besteht in diesem Fall nicht.
(7) Außerordentliches Kündigungsrecht der Agentur und Rückerstattung
a) Falls die Agentur aus berechtigten Gründen entscheidet, ein Advertorial nicht zu veröffentlichen oder eine bereits erfolgte Veröffentlichung zu widerrufen, steht ihr ein außerordentliches Kündigungs-recht für das betroffene Vertragsverhältnis zu.
b) Eine Rückerstattung des bereits gezahlten Entgelts ist ausgeschlossen, sofern die Nichtveröffentli-chung auf Umständen beruht, die außerhalb des Einflussbereichs der Agentur liegen (z. B. Änderungen der Publisher-Richtlinien, Sperrung durch den Publisher oder der Kunde verstößt gegen Werberichtli-nien).
c) Falls die Agentur nachweislich selbst für die Nichtveröffentlichung verantwortlich ist, kann dem Kun-den eine anteilige Rückerstattung angeboten werden. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
d) Eine außerordentliche Kündigung des Vertragsverhältnisses durch die Agentur führt nicht zu einem automatischen Erstattungsanspruch des Kunden.
5. Besondere Bestimmungen für Pressemitteilungen via digitale Portale
(1) Definition und Leistungsumfang
a) Pressemitteilungen sind informative Textbeiträge, die zur Verbreitung über digitale Portale und Verteilkanäle bestimmt sind.
b) Die Agentur erstellt die Pressemitteilung nach Kundenbriefing und trägt Sorge für die ordnungs-gemäße Veröffentlichung nach Maßgabe dieser AGB.
c) Der Leistungsumfang umfasst ausschließlich die Erstellung und Verbreitung. Journalistische Recher-che, redaktionelle Bearbeitung durch Portale oder Übernahmen durch andere Medien sind nicht ge-schuldet.
(2) Portale und Verteilkanäle
a) Die Agentur bestimmt nach pflichtgemäßem Ermessen, über welche digitalen Portale und Verteil-kanäle die Pressemitteilung verbreitet wird.
b) Die Agentur aktualisiert ihre Portalauswahl je nach Verfügbarkeit, Qualität und Eignung für die Ziel-gruppe des Kunden.
c) Der Kunde hat keinen Anspruch auf Verbreitung über bestimmte, namentlich benannte Portale.
d) Die Agentur kann ihre Portalauswahl jederzeit ändern, anpassen oder erweitern. Der Kunde wird über nennenswerte Änderungen informiert.
e) Falls einzelne Portale ihre Services einstellen, nicht mehr erreichbar sind oder ihre Bedingungen in einer Weise ändern, die eine Verbreitung unmöglich macht, ist die Agentur berechtigt, alternative Por-tale und Verteilkanäle einzusetzen.
(3) Briefing und Kundenmitarbeit
a) Der Kunde muss der Agentur ein vollständiges Briefing bereitstellen, das die wesentlichen Informati-onen enthält, die in die Pressemitteilung aufgenommen werden sollen.
b) Der Kunde ist verpflichtet, spätestens 14 Tage nach Vertragsschluss alle erforderlichen Inhalte und Unterlagen bereitzustellen.
c) Falls der Kunde diese Frist nicht einhält, verlängert sich die Lieferzeit um die Dauer der Verzögerung zuzüglich einer Anlaufzeit von mindestens 10 Tagen.
(4) Inhaltsrichtlinien und Konformität mit Portalvorgaben
a) Der Kunde versichert, dass die in der Pressemitteilung enthaltenen Informationen wahrheitsgemäß, aktuell und nicht irreführend sind.
b) Der Kunde trägt allein die Verantwortung dafür, dass die Inhalte den gesetzlichen Vorgaben (insbe-sondere Presserecht, UWG, TMG, Urheberrecht, Markenrecht) entsprechen.
c) Die Agentur ist berechtigt, Pressemitteilungen abzulehnen oder zu entfernen, die:
• falsche oder irreführende Tatsachenbehauptungen enthalten,
• gegen Urheberrechte, Markenrechte oder Persönlichkeitsrechte Dritter verstoßen,
• diskriminierend, rassistisch, extremistisch oder menschenverachtend sind,
• jugendgefährdende, gewaltverherrlichende oder pornografische Inhalte enthalten,
• unseriöse Geschäftsmodelle, Jobangebote oder illegale Aktivitäten bewerben,
• gegen die spezifischen Richtlinien der genutzten Portale verstoßen,
• ohne angemessene Kennzeichnung als Werbung oder Pressemitteilung verbreitet werden,
• Inhalte zu Glücksspielen, Sportwetten, rezeptpflichtigen Medikamenten, Tabak oder Alkohol bewerben.
d) Die Agentur wird die genutzten Portale hinsichtlich ihrer aktuellen Richtlinien überprüfen. Der Kun-de erklärt sich damit einverstanden, dass die Agentur die Veröffentlichung ablehnt, wenn die einge-reichten Inhalte den Portalrichtlinien nicht entsprechen.
e) Der Kunde stellt die Agentur von Ansprüchen Dritter frei, die sich aus rechtswidrigen, irreführenden oder vertragswidrigen Inhalten der Pressemitteilung ergeben.
(5) Verbreitung
a) Die Agentur übermittelt die Pressemitteilung an die gewählten digitalen Portale und Verteilkanäle und trägt Sorge für die ordnungsgemäße Einstellung nach den technischen Anforderungen dieser Plattformen.
b) Eine Garantie für die Veröffentlichung auf den genutzten Plattformen besteht nicht. Die Portale treffen eigenverantwortlich die Entscheidung über Veröffentlichung und Verbreitung an angeschlos-sene Drittportale.
c) Die Agentur übernimmt keine Haftung für:
• Verzögerungen oder Ablehnung der Veröffentlichung durch Portale,
• technische Fehler oder Systemausfälle auf Seiten von Portalen,
• Änderungen an den eingereichten Inhalten durch Portale,
• eine fehlerhafte Darstellung auf Drittportalen, auf die die Pressemitteilung verbreitet wird,
• unvollständige oder mangelhafte Verbreitung an Drittportale.
•
(6) Archivierung und Laufzeit
a) Pressemitteilungen werden von Portalen grundsätzlich dauerhaft archiviert, sofern nicht der Kunde oder die Portale die Löschung veranlassen.
b) Der Kunde kann die Löschung einer Pressemitteilung anfordern. Eventuell anfallende Gebühren trägt der Kunde. Die Agentur wird solche Anträge an die Portale weitergeben; eine Garantie für Lö-schung besteht jedoch nicht.
c) Die Archivierungsdauer unterliegt den Regelungen der jeweiligen Portale und ist von deren Ge-schäftsbedingungen abhängig.
(7) Keine Garantie für Medienaufgriff
a) Die Agentur garantiert nicht, dass Journalisten oder andere Medien die Pressemitteilung aufgreifen oder veröffentlichen.
b) Die Verbreitung über Portale stellt nur eine Bereitstellung für Journalisten dar und begründet kei-nen Anspruch auf redaktionelle Berichterstattung.
c) Die Agentur haftet nicht für ausbleibende Medienberichterstattung oder mangelnde Reichweite.
(8) Kennzeichnungspflichten und rechtliche Verantwortung
a) Der Kunde trägt die Verantwortung dafür, dass die Pressemitteilung ordnungsgemäß gekennzeich-net ist (z. B. Impressum, verantwortliche Person, Anbieterkennzeichnung nach TMG, falls erforderlich).
b) Falls die Pressemitteilung durch Portale oder Behörden als unzulässig eingestuft wird, hat der Kun-de die dadurch entstehenden Konsequenzen zu tragen.
c) Der Kunde erklärt sich bereit, Ansprüche oder Behördenmaßnahmen gegenüber der Agentur nicht geltend zu machen, falls diese aus inhaltlichen oder rechtlichen Mängeln der Pressemitteilung entste-hen.
6. Besondere Bestimmungen für organische Pressemitteilungen und Pressearbeit
(1) Definition und Leistungsumfang
a) Organische Pressemitteilungen und Pressearbeit (nachfolgend zusammengefasst als „Organische PR-Dienstleistungen") umfassen die Erstellung von Pressemitteilungen sowie die aktive Kontaktauf-nahme und Kommunikation mit Journalisten, Redaktionen und Medienvertretern, um diese für die Themen und Inhalte des Kunden zu interessieren und sie zur Berichterstattung zu bewegen.
b) Die Agentur recherchiert gezielt nach passenden Journalisten, Fachjournalisten, Redakteuren und Medienverantwortlichen in den relevanten Branchen oder Themenbereichen des Kunden.
c) Die Agentur erstellt redaktionell aufbereitete Pressemitteilungen und führt Outreach-Aktivitäten durch, um Journalisten zu kontaktieren und für die Themen des Kunden zu gewinnen.
d) Die Agentur kann mit verschiedenen Kommunikationsmitteln arbeiten, einschließlich E-Mail, Telefon und persönliche Treffen.
(2) Keine Garantie für Medienberichterstattung
a) Die Agentur garantiert ausdrücklich nicht, dass freie Journalisten, Redakteure oder Medienvertreter die angebotenen Inhalte aufgreifen, weiterverarbeiten oder veröffentlichen werden.
b) Die Entscheidung darüber, ob und wie über den Kunden oder seine Produkte und Dienstleistungen berichtet wird, liegt ausschließlich bei den Journalisten, Redakteuren und Medienverantwortlichen.
c) Die Agentur kann lediglich die Aufmerksamkeit von Journalisten erregen und diese für ein Thema begeistern – sie kann jedoch nicht erzwingen, dass Berichterstattung erfolgt.
d) Insbesondere sind folgende Ergebnisse nicht geschuldet:
• die Veröffentlichung von Artikeln in bestimmten Medien,
• eine bestimmte Anzahl von Publikationen,
• eine bestimmte Platzierung oder Seitenlage,
• die Nennung des Kundennamens oder seiner Produkte,
• eine positive oder unkritische Berichterstattung,
• eine bestimmte Reichweite oder Audienzmenge,
• eine Platzierung auf der Startseite oder in Headlines,
• ein bestimmtes Publikationsdatum.
e) Eine Rückerstattung oder Schadensersatz für ausbleibende Berichterstattung ist grundsätzlich aus-geschlossen.
(3) Keine redaktionelle Kontrolle und kein Vorgenehmigungs- oder Rücktrittsrecht
a) Die Agentur hat keinen Zugriff auf und keine Kontrolle über die Inhalte, die freie Journalisten oder Redaktionen über den Kunden schreiben oder veröffentlichen.
b) Die Agentur hat insbesondere keine Möglichkeit und keine Berechtigung, vor Veröffentlichung eines Artikels:
• diesen zu prüfen oder zu lesen,
• Änderungen oder Korrektionen zu verlangen,
• die Veröffentlichung zu untersagen oder zu verzögern,
• Einfluss auf die redaktionelle Gestaltung, den Tonfall oder die Aussagen zu nehmen,
• Quellennachweise oder Zitate zu überprüfen.
c) Journalisten sind zur journalistischen Unabhängigkeit und Sorgfalt verpflichtet. Sie entscheiden eigenverantwortlich über die redaktionelle Gestaltung ihrer Artikel.
d) Der Agentur ist es grundsätzlich nicht gestattet, Journalisten, die für die Agentur tätig werden, zu bezahlen, um bestimmte Inhalte zu schreiben oder die Berichterstattung in eine bestimmte Richtung zu lenken. Dies würde gegen journalistische Ethik und insbesondere gegen den Deutschen Presseko-dex verstoßen.
e) Falls der Kunde einen Artikel nach Veröffentlichung als fehlerhaft, unvollständig oder unfair erachtet, muss er sich selbst an den Journalisten, die Redaktion oder den Publisher wenden. Die Agentur über-nimmt keine Vermittlung oder Verhandlung in solchen Fällen.
(4) Kundenverantwortung für Inhalte und Informationen
a) Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, dass die Informationen, Fakten und Daten, die die Agentur bei Journalisten einbringt, wahrheitsgemäß, korrekt und nicht irreführend sind.
b) Der Kunde ist verantwortlich dafür, dass die bereitgestellten Inhalte keine Urheberrechte, Marken-rechte, Patentrechte oder Persönlichkeitsrechte Dritter verletzen.
c) Der Kunde trägt das volle Risiko für rechtliche Konsequenzen, die sich aus fehlerhaften oder rechts-widrigen Informationen ergeben, die die Agentur an Journalisten weitergegeben hat.
d) Der Kunde stellt die Agentur von sämtlichen Ansprüchen Dritter (einschließlich Journalisten, Redak-tionen, Publishern oder Privatpersonen) frei, die sich aus der Verbreitung fehlerhafter oder rechtswid-riger Informationen ergeben.
(5) Verantwortlichkeit für Berichterstattung
a) Journalisten und Redaktionen sind für den Inhalt ihrer Veröffentlichungen eigenverantwortlich und rechtlich haftbar.
b) Die Agentur ist nicht der „Aussteller" oder „Verantwortliche" im Sinne des Presserechts oder des TMG für Artikel, die von dritten Journalisten verfasst und veröffentlicht werden.
c) Die Agentur ist nicht verpflichtet, die Korrektheit oder Legalität von redaktionellen Beiträgen zu überprüfen, nachdem diese von Journalisten oder Redaktionen veröffentlicht wurden.
d) Falls ein Journalist oder eine Redaktion ein Artikel über den Kunden in einer Weise veröffentlicht, die dieser für nachteilig oder rechtswidrig hält, muss der Kunde dies direkt mit dem Journalisten, der Re-daktion oder dem Publisher klären – nicht mit der Agentur.
(6) Keine Haftung für Inhalte von Journalisten
a) Die Agentur haftet nicht für den Inhalt, die Qualität, die Genauigkeit oder die rechtliche Zulässigkeit von Artikeln, die von Journalisten verfasst und veröffentlicht werden.
b) Dies gilt insbesondere für:
• fehlerhafte oder irreführende Aussagen,
• kritische, negative oder unvorteilhafte Berichterstattung,
• falsche Zitate oder Zusammenhänge,
• unerwünschte oder nachteilige Darstellungen des Kunden oder seiner Produkte,
• Verletzungen von Persönlichkeitsrechten,
• Verleumdung oder Ehrverletzungen,
• Verstöße gegen Wettbewerbsrecht oder andere gesetzliche Bestimmungen.
c) Die Agentur kann nicht haftbar gemacht werden für Entscheidungen von Journalisten, die es ableh-nen, über den Kunden zu berichten, oder die nur kritische Berichterstattung in Betracht ziehen.
(7) Kontaktvermittlung und Medienbeziehungen
a) Die Agentur nutzt ihre Beziehungen zu Journalisten und Medienverantwortlichen, um den Kunden oder seine Themen an diese heranzutragen.
b) Die Art und Weise, wie die Agentur mit Journalisten kommuniziert, unterliegt dem alleinigen Ermes-sen der Agentur – dies kann z. B. E-Mail, Telefon, persönliche Treffen oder andere Methoden umfassen.
c) Eine Garantie dafür, dass ein Journalist die Kontaktaufnahme beantwortet, ist nicht enthalten.
d) Die Agentur ist nicht verpflichtet, während des gesamten Prozesses den Kunden in alle Kommunika-tion mit Journalisten einzubeziehen. Die Agentur berichtet dem Kunden über die Ergebnisse ihrer Ak-tivitäten, nicht über den detaillierten Verlauf jeder einzelnen Kommunikation.
(8) Leistungserbringung und Reporting
a) Die Agentur verpflichtet sich, ihre organischen PR-Dienstleistungen in professioneller Weise und nach bestem Wissen und Gewissen durchzuführen.
b) Die Agentur wird dem Kunden über ihre Aktivitäten berichten und über erzielte Medienberichter-stattung informieren.
c) Das Reporting umfasst jedoch keine Garantie für messbare Ergebnisse wie die Anzahl der Veröffent-lichungen, die Reichweite oder den PR-Wert.
d) Falls Berichterstattung erfolgt, wird die Agentur dies dem Kunden mitteilen. Für die Aufbewahrung oder Weiterverfolgung von erschienenen Artikeln trägt der Kunde selbst Verantwortung.
7. Besondere Bestimmungen für kombinierte Leistungspakete und Retainer-Verträge
(1) Definition kombinierter Leistungen
a) Die Agentur bietet kombinierte Leistungspakete an, die eine Kombination von Advertorials, Presse-mitteilungen via Portale und organische Pressearbeit umfassen.
b) Beispiele für kombinierte Leistungen sind etwa „6 Veröffentlichungen innerhalb von 6 Monaten" oder andere Paketleistungen, die verschiedene PR-Dienstleistungen miteinander verbinden.
c) Der exakte Leistungsumfang ist in jedem Fall in der Auftragsbestätigung festzuhalten.
(2) Reihenfolge und zeitliche Verteilung der Leistungen
a) Die Agentur bestimmt in ihrem pflichtgemäßen Ermessen die zeitliche Reihenfolge und Verteilung der einzelnen Leistungen innerhalb des vereinbarten Pakets.
b) Die Agentur wird versuchen, die Leistungen zeitlich sinnvoll und gleichmäßig über den vereinbarten Zeitraum zu verteilen, behält sich aber das Recht vor, die Reihenfolge und die genaue zeitliche Abfolge zu bestimmen.
c) Der Kunde kann Reihenfolgen- oder Zeitverteilungswünsche äußern. Die Agentur wird diese berück-sichtigen, sofern sie mit dem Leistungsumfang und den verfügbaren Kapazitäten vereinbar sind. Eine Verpflichtung zur Umsetzung von Kundenwünschen besteht nicht.
d) Falls Kundenspezifische Zeitvorgaben oder Reihenfolgen zwingend erforderlich sind, müssen diese ausdrücklich in der Auftragsbestätigung festgehalten werden und können zu zusätzlichen Kosten füh-ren.
(3) Flexibilität bei Leistungsumfang
a) Bei kombinierten Leistungspaketen kann die Agentur die genaue Aufteilung und Ausgestaltung der Leistungen nach pflichtgemäßem Ermessen bestimmen.
b) Falls beispielsweise bei einem 6-Leistungen-Paket kurzfristig Ressourcen zur Verfügung stehen, kann die Agentur entscheiden, ob dieses durch Advertorials, Pressemitteilungen oder organische Pressear-beit erfüllt wird.
c) Die Agentur wird versuchen, eine ausgewogene Mischung zu erzielen, garantiert aber nicht, dass jede Leistungskategorie gleich oft vertreten ist.
(4) Planung und Abstimmung
a) Die Agentur wird mit dem Kunden einen groben Jahres- oder Halbjahresplan abstimmen, der die geplanten Leistungen und deren grobe zeitliche Verteilung aufzeigt.
b) Der Plan ist nicht bindend und kann von der Agentur jederzeit angepasst werden, falls dies aus Kapa-zitäts-, Ressourcen- oder strategischen Gründen sinnvoll ist.
c) Der Kunde wird über nennenswerte Abweichungen vom Plan informiert.
(5) Stornierung oder Umverteilung einzelner Leistungen
a) Falls der Kunde eine geplante Leistung absagen möchte, kann dies schriftlich mitgeteilt werden.
b) Die bereits bezahlte Vergütung wird nicht erstattet. Stattdessen kann die Agentur die abgesagte Leistung mit dem Kunden auf einen späteren Zeitpunkt verschieben, oder die Agentur nutzt die frei-gewordene Kapazität für andere Kundenvorhaben.
c) Eine automatische Rückerstattung oder Gutschrift besteht nicht.
(6) Abschluss von Paketleistungen
a) Eine Paketleistung gilt als erfüllt, sobald alle vereinbarten Leistungen erbracht wurden.
b) Falls bis zum vereinbarten Enddatum nicht alle Leistungen erbracht wurden, kann der Kunde die Agentur schriftlich auffordern, die ausstehenden Leistungen innerhalb einer Frist von 30 Tagen zu er-bringen.
c) Falls die Agentur die ausstehenden Leistungen innerhalb dieser Frist nicht erbringt, hat der Kunde Anspruch auf eine anteilige Rückerstattung für die nicht erbrachten Leistungen.
d) Ein darüber hinausgehender Schadensersatzanspruch besteht nicht.
(7) Retainer-Verträge
a) Retainer-Verträge sind Verträge, in denen der Kunde der Agentur eine monatliche oder sonstige regelmäßige Pauschale zahlt, um eine flexible Kapazität für PR-Dienstleistungen zu erhalten.
b) Der genaue Leistungsumfang eines Retainer-Vertrages ist in der Auftragsbestätigung festzuhalten (z. B. „2 Pressemitteilungen pro Monat" oder „flexible PR-Leistungen im Wert von X Euro pro Monat").
c) Die Agentur bestimmt innerhalb des Retainer-Umfangs, welche konkreten Leistungen in welcher Reihenfolge durchgeführt werden.
d) Nicht in Anspruch genommene Leistungen eines Monats verfallen am Ende des Abrechnungszeit-raums und werden nicht in Folgemonaten gutgeschrieben oder erstattet (kein Rollover).
8. Mitwirkungspflichten des Kunden, Haftung
(1) Der Kunde ist verpflichtet, der Agentur sämtliche erforderlichen Informationen, Inhalte und Daten rechtzeitig und unentgeltlich zur Verfügung zu stellen, damit das Advertorial, die Pressemitteilung oder die Pressearbeit fristgerecht erstellt und umgesetzt werden kann. Dazu gehören insbesondere:
• Texte, Logos, Anzeigen, Banner, Keywords, Bildmaterial, Videos oder sonstige Inhalte,
• technische Schnittstellen oder sonstige Daten, die für die Erstellung oder Platzierung erforder-lich sind,
• vollständige und korrekte Kundendaten sowie Ansprechpartner,
• bei Pressearbeit: detaillierte Informationen über Branche, Produkte, Dienstleistungen, Beson-derheiten und Alleinstellungsmerkmale.
(2) Frist für Bereitstellung der Inhalte
a) Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche erforderlichen Inhalte spätestens 60 Tage nach Vertragsschluss bereitzustellen.
b) Wird diese Frist nicht eingehalten, ist die Agentur berechtigt, Mehraufwand in Rechnung zu stellen und Schadensersatz zu verlangen.
c) Die Laufzeit des Advertorials, der Pressemitteilung oder der Pressearbeit beginnt spätestens am 61. Tag nach Vertragsschluss, auch wenn der Kunde die Inhalte noch nicht geliefert hat. Sollte die Leistung aufgrund der verspäteten Bereitstellung der Inhalte durch den Kunden später als ursprünglich geplant umgesetzt werden, verkürzt sich die Laufzeit entsprechend, ohne dass dem Kunden ein Anspruch auf eine Verlängerung oder Erstattung zusteht.
d) Falls der Kunde die erforderlichen Inhalte nicht innerhalb von 90 Tagen nach Vertragsschluss über-mittelt, gilt die vertraglich vereinbarte Leistung als erbracht. Die Agentur ist in diesem Fall nicht zur Erstellung oder Umsetzung verpflichtet, und der Kunde hat keinen Anspruch auf Rückerstattung oder eine nachträgliche Leistungserbringung.
(3) Format und Qualität der gelieferten Inhalte
a) Digitale Inhalte müssen in einem gängigen, unmittelbar verwertbaren Format bereitgestellt werden.
b) Falls die bereitgestellten Inhalte technisch oder qualitativ ungeeignet sind, informiert die Agentur den Kunden.
c) In diesem Fall hat der Kunde innerhalb von 14 Tagen nach Aufforderung geeignete Inhalte bereitzu-stellen.
(4) Keine Haftung der Agentur für übermittelte Inhalte
a) Die Agentur ist nicht verpflichtet, die vom Kunden übermittelten Inhalte auf rechtliche Zulässigkeit, Richtigkeit oder Schutzrechtsverletzungen zu überprüfen.
b) Der Kunde garantiert, dass er über alle erforderlichen Nutzungsrechte und Lizenzen für die bereitge-stellten Inhalte verfügt.
c) Falls durch die vom Kunden bereitgestellten Inhalte Schutzrechte Dritter verletzt werden, stellt der Kunde die Agentur von sämtlichen daraus resultierenden Ansprüchen Dritter frei, einschließlich aller Anwalts- und Gerichtskosten.
(5) Recht der Agentur zur Ablehnung oder Bearbeitung von Inhalten
a) Falls die Agentur zu dem Schluss kommt, dass die übermittelten Inhalte technisch, inhaltlich oder rechtlich ungeeignet sind, ist sie berechtigt:
• die Inhalte zurückzuweisen und den Kunden aufzufordern, innerhalb von 14 Tagen geeignete Inhalte bereitzustellen, oder
• die Inhalte nach eigenem Ermessen zu bearbeiten, soweit dies einer optimierten Darstellung oder besseren Performance dient.
b) Falls die Agentur eine Änderung an den übermittelten Inhalten vornimmt und der Kunde dieser Änderung nicht innerhalb von 7 Tagen schriftlich widerspricht, gilt die Änderung als genehmigt.
9. Termine und Verzögerung der Leistungserbringung
(1) Plantermine vs. Fixtermine
a) Vereinbarte Termine gelten grundsätzlich als Plantermine.
b) Verzugsbegründend sind Termine nur dann, wenn sie ausdrücklich als „fix" vereinbart wurden.
(2) Verzögerungen, die von der Agentur zu vertreten sind
a) Falls sich im Rahmen der Leistungserbringung abzeichnet, dass die Agentur einen Fixtermin nicht einhalten kann, wird sie den Kunden unverzüglich informieren und die Gründe sowie die voraussichtli-che Dauer der Verzögerung mitteilen.
b) Falls die Verzögerung ausschließlich auf einem Verschulden der Agentur beruht, beginnt die verein-barte Laufzeit von 52 Wochen erst mit der tatsächlichen Veröffentlichung des Advertorials.
c) Bei Pressemitteilungen verkürzt sich bei Verzögerungen der Agentur die vereinbarte Vertragslauf-zeit nicht, sofern die Verzögerung nicht mehr als 14 Tage beträgt.
d) Verzögerungen, die durch den Kunden verursacht werden (z. B. verspätete Bereitstellung von Inhal-ten, fehlende Freigaben), führen nicht zu einer Verlängerung der Laufzeit.
e) Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatz oder eine über 52 Wochen hinausgehende Veröffentlichung, sind ausgeschlossen.
(3) Verzögerungen durch externe Faktoren
a) Die Agentur übernimmt keine Haftung für Verzögerungen, die durch technische oder organisatori-sche Probleme von Portalen, durch Änderungen in den Werberichtlinien oder sonstige externe Fakto-ren entstehen, die außerhalb des Einflussbereichs der Agentur liegen.
b) Eine Rückerstattung oder Verlängerung der Laufzeit ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
(4) Verzögerungen bei Pressearbeit
a) Bei organischen PR-Dienstleistungen und Pressearbeit können Verzögerungen entstehen, weil Journalisten nicht sofort antworten, Kontakte lange dauern oder Entscheidungsprozesse langwierig sind. Diese Verzögerungen werden nicht als Leistungsverzug der Agentur behandelt.
b) Die Agentur wird sich bemühen, Journalisten zeitnah zu erreichen, kann aber keine sofortigen Reak-tionen garantieren.
10. Laufzeit und Kündigung
(1) Vertragslaufzeit
a) Verträge über Advertorials werden mit einer Mindestvertragslaufzeit von einem Jahr (52 Wochen) geschlossen.
b) Die Laufzeit beginnt mit der tatsächlichen Veröffentlichung des Advertorials, spätestens jedoch 60 Tage nach Vertragsschluss, auch wenn das Advertorial zu diesem Zeitpunkt noch nicht veröffentlicht wurde.
c) Falls die Veröffentlichung sich aus Gründen verzögert, die im Verantwortungsbereich des Kunden liegen (z. B. verspätete Bereitstellung von Inhalten), verkürzt sich die Laufzeit entsprechend, ohne dass dem Kunden ein Anspruch auf eine Verlängerung oder Erstattung zusteht.
d) Für Pressemitteilungen wird die Vertragslaufzeit individuell vereinbart. Diese kann zwischen 1 bis 12 Monaten liegen, je nach Umfang und Häufigkeit der Veröffentlichungen.
e) Für organische Pressemitteilungen und Pressearbeit wird die Laufzeit gemäß der jeweils geschlos-senen Vereinbarung definiert.
f) Für kombinierte Leistungspakete und Retainer-Verträge gilt die in der jeweiligen Auftragsbestäti-gung festgehaltene Laufzeit.
(2) Ordentliche Kündigung
a) Eine Kündigung ist mit einer Frist von spätestens 14 Wochen zum Ende der Mindestvertragslaufzeit möglich.
b) Die Kündigung muss schriftlich erfolgen (z. B. per E-Mail oder Brief) und der Agentur spätestens 14 Wochen vor Ablauf der Vertragslaufzeit zugehen.
c) Die Kündigungserklärung muss das Wort „Kündigung" explizit enthalten, um als wirksam anerkannt zu werden. Eine bloße Änderungsanfrage oder ein Wunsch nach Anpassung der Inhalte gilt nicht als Kündigung.
(3) Automatische Verlängerung
a) Bleibt eine Kündigung aus, verlängert sich der Vertrag automatisch um weitere 52 Wochen (bei Ad-vertorials) oder um die vereinbarte Laufzeit (bei Pressemitteilungen und kombinierten Leistungen) zu den gleichen Vertragsbedingungen.
b) Die Zahlungspflicht des Kunden für die verlängerte Vertragslaufzeit entsteht automatisch mit der Verlängerung des Vertrags. Eine ausdrückliche Zustimmung zur Verlängerung ist nicht erforderlich, sofern die Kündigungsfrist gemäß Abschnitt 10.2 nicht eingehalten wurde.
(4) Außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund
a) Sowohl der Kunde als auch die Agentur sind berechtigt, das Vertragsverhältnis jederzeit ohne Einhal-tung einer Frist aus wichtigem Grund zu kündigen.
b) Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhält-nisses bis zum Laufzeitende nicht zugemutet werden kann.
c) Ein wichtiger Grund für die Agentur liegt insbesondere dann vor, wenn:
• der Kunde wiederholt (mehr als zweimal) seine Mitwirkungspflichten nicht erfüllt und trotz Mahnung keine Abhilfe schafft,
• der Kunde gegen wesentliche Vertragsbedingungen verstößt (z. B. unerlaubte Nutzung von Leistungen, Verletzung von Urheberrechten oder Zahlungsverzug),
• das Advertorial, die Pressemitteilung oder deren Inhalte gegen gesetzliche Bestimmungen oder Werberichtlinien verstoßen,
• der Kunde zahlungsunfähig wird oder ein Insolvenzverfahren über sein Vermögen eröffnet wird,
• digitale Portale ihre Services einstellen oder nicht mehr erreichbar sind.
(5) Form der Kündigung und Nutzung nach Vertragsende
a) Eine Kündigungserklärung bedarf der Schriftform (z. B. per E-Mail oder Brief).
b) Die Kündigungserklärung muss ausdrücklich als „Kündigung" bezeichnet sein und darf nicht in einer allgemeinen Änderungsanfrage oder Kommunikation untergehen.
c) Maßgeblich für die Einhaltung der Kündigungsfrist ist der Zugang der Kündigungserklärung bei der Agentur.
d) Nach Beendigung des Vertrages ist die Agentur berechtigt, die ursprünglich vereinbarten Keywords anderweitig zu vermarkten, das Advertorial oder die Pressemitteilung als Referenz auf eigenen Platt-formen zu nutzen oder es für Dritte wiederzuverwerten. Ein Anspruch des Kunden auf Entfernung oder Löschung besteht nicht, sofern keine anderslautende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.
e) Der Kunde trägt die Verantwortung dafür, dass archivierte Pressemitteilungen bei digitalen Portalen auf seine Veranlassung hin gelöscht werden, falls erforderlich. Die Agentur wird sich auf entsprechende Anfragen hin an die Portale wenden, übernimmt aber keine Haftung für die Umsetzung.
11. Vergütung und Zahlung
(1) Sämtliche angegebenen Preise sind Nettobeträge und beinhalten nicht die jeweils gültige, gesetzli-che Umsatzsteuer.
(2) Für Advertorials ist sowohl eine einmalige Einrichtungs- bzw. Erstellungsgebühr als auch eine Ver-gütung für die Aufrechterhaltung der Erreichbarkeit des vorgenannten Werbemittels im Internet zu entrichten. Für jede Vertragsverlängerung gem. Ziffer 10 (3) ist die aufrechthaltene Erreichbarkeit des Werbemittels im Internet während des Verlängerungszeitraums zusätzlich zu vergüten.
(3) Für Pressemitteilungen wird eine Gebühr für die Erstellung und Verbreitung pro Pressemitteilung berechnet, soweit nichts anderes vereinbart ist. Für organische Pressemitteilungen und Pressearbeit wird eine pauschale oder projektbasierte Gebühr berechnet, die in der jeweiligen Auftragsbestätigung festgehalten ist.
(4) Kombinierte Leistungspakete und Retainer-Verträge
a) Für kombinierte Leistungspakete wird eine Pauschalgebühr für das gesamte Paket berechnet.
b) Bei Retainer-Verträgen wird eine monatliche oder periodische Pauschale gezahlt, die dem Kunden eine flexible Kapazität der Agentur zur Verfügung stellt.
c) Nicht in Anspruch genommene Leistungen während eines Abrechnungszeitraums verfallen und werden nicht gutgeschrieben, erstattet oder in folgende Perioden übertragen.
(5) Zahlungsmodalitäten
a) Die jährliche Vergütung wird einmalig oder vierwöchentlich vorschüssig abgerechnet.
b) Eine Abrechnung der Leistungen findet im Rahmen der Mindestvertragslaufzeit von 52 Wochen (bei Advertorials) oder der vereinbarten Laufzeit (bei Pressemitteilungen und kombinierten Leistungen) einmalig vorschüssig oder vierwöchentlich vorschüssig statt.
c) Der Kunde erhält zum Laufzeitbeginn eine Rechnung über die vereinbarte Vergütung bzw. über jeweils 4/52 der jährlichen Vergütung.
d) Für kombinierte Leistungspakete wird die Vergütung anteilig über den Vereinbarungszeitraum ver-teilt oder nach Maßgabe der Auftragsbestätigung berechnet.
(6) Zahlungsfälligkeit
a) Ausgestellte Rechnungen sind sofort nach Zugang und ohne Abzug fällig und bargeldlos zu bezah-len.
b) Die Zahlungsfrist beträgt 14 Tage ab Rechnungsdatum, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
(7) Mahnung bei Zahlungsverzug
a) Gerät der Kunde mit einer Zahlung mehr als sieben Tage nach Fälligkeit in Verzug, wird eine erste Mahnung versendet.
b) Für diese Mahnung wird eine Mahngebühr in Höhe von 5,00 Euro erhoben, sofern der Kunde nicht nachweist, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
(8) Zahlungsverzug und Gesamtfälligkeit (Beschleunigungsklausel)
a) Erfolgt auch nach der in der Mahnung gesetzten Frist keine vollständige Zahlung, ist die Agentur berechtigt, den kompletten Restbetrag der verbleibenden Mindestlaufzeit in Rechnung zu stellen und die Forderung an ein Inkassounternehmen oder einen Rechtsanwalt zur Durchsetzung, einschließlich der Beantragung eines Mahnbescheids, weiterzugeben. Die hierbei entstehenden Inkasso-, Anwalts- und Gerichtskosten trägt der Kunde.
b) Ist der Kunde im Fall der Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Raten schuldhaft in Verzug, wird die gesamte restliche Vergütung bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin sofort fällig. Dies gilt unabhängig davon, ob noch weitere Ratenzahlungen vereinbart waren. Der Kunde ist darüber hinaus berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen. Die Vergütungspflicht des Kunden für die gesamte Mindestlaufzeit bleibt in diesem Fall bestehen.
c) Diese Beschleunigungsklausel wird nur angewendet, wenn der Verzug durch den Kunden selbst ver-schuldet ist (Zahlungsunwilligkeit oder Zahlungsunfähigkeit gleichermaßen). Eine nachträgliche Zah-lung aller rückständigen Beträge hebt die Geltendmachung dieser Klausel nicht auf, sofern die Agentur die Klausel bereits vor der Zahlung geltend gemacht hat.
d) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält sich die Agentur vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.
(9) Umsatzsteuer
Die jeweils gültige Umsatzsteuer wird in der Rechnung ausgewiesen.
12. Abnahme
(1) Abnahme bei Werkverträgen
a) Sofern die Parteien einen Werkvertrag schließen, bedarf es einer Abnahme der jeweiligen Werkleis-tung.
b) Die Werkleistung gilt mit der erfolgten Abnahme als abgeschlossen.
(2) Frist und Voraussetzungen für die Abnahme
a) Die Abnahme hat unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen nach Bereitstellung des Werkes zur Prüfung schriftlich oder in Textform (z. B. per E-Mail) zu erfolgen.
b) Ein Werk ist abzunehmen, wenn es im Wesentlichen vertragsgemäß hergestellt wurde.
c) Geschmackliche Gründe oder subjektive Präferenzen stellen keinen berechtigten Grund für eine Verweigerung der Abnahme dar.
(3) Automatische Abnahme bei Nichtreaktion oder Nutzung
a) Falls der Kunde innerhalb der Abnahmefrist von 7 Tagen keine Abnahme erklärt oder keine Mängel rügt, gilt das Werk als vorbehaltlos und regellos abgenommen.
b) Das Werk gilt ebenfalls als abgenommen, wenn der Kunde es produktiv nutzt (z. B. indem er es auf einer Webseite oder gegenüber Dritten veröffentlicht).
(4) Teilabnahmen
a) Die Agentur ist berechtigt, Teilabnahmen zu verlangen, sofern es sich um abtrennbare Leistungsteile handelt.
13. Gewährleistung
(1) Ausschluss von Gewährleistungsansprüchen für subjektive Kriterien
a) Anforderungen an die Qualität der geschuldeten Leistung oder des Werkes, die der subjektiven Be-urteilung unterliegen, insbesondere Farbgebung, gestalterische Anordnung, Bildauswahl und Formu-lierungen, begründen keinen Gewährleistungsanspruch.
(2) Mängelrügepflicht
a) Der Kunde ist verpflichtet, etwaige Mängel an dem Werk unverzüglich und in nachvollziehbarer Form unter Angabe sämtlicher für die Mangelbeseitigung zweckdienlicher Informationen schriftlich mitzuteilen.
b) Der Kunde übernimmt insoweit eine Rügepflicht nach § 377 HGB.
(3) Nachbesserung und Rücktritt
a) Ist das Werk mangelhaft, wird die Agentur nach schriftlicher Aufforderung binnen angemessener Frist die Leistungen nach ihrer Wahl nachbessern oder erneut erbringen.
b) Falls eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung endgültig fehlschlägt, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder eine Minderung verlangen.
c) Ein endgültiges Fehlschlagen liegt vor, wenn der gleiche Mangel trotz zwei Versuchen zur Mangelbe-seitigung nicht behoben werden kann oder von der Agentur unberechtigt verweigert wird.
(4) Ausschluss der Gewährleistung bei unsachgemäßer Nutzung
a) Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn das Werk durch den Kunden oder dessen Part-ner/Lizenznehmer unsachgemäß genutzt, verändert oder modifiziert wurde.
(5) Verjährung der Gewährleistungsrechte
a) Die Gewährleistungsrechte des Kunden verjähren nach 12 Monaten ab dem Zeitpunkt der Abnahme (siehe Ziffer 12).
14. Referenznutzung und Kundenstimmen
(1) Nutzung des Kunden als Referenz
a) Der Kunde stimmt ausdrücklich zu, dass die Agentur seinen Namen, sein Logo sowie die erbrachte Leistung zeitlich und örtlich unbeschränkt für eigene Marketing- und Referenzzwecke verwenden darf.
b) Die Nutzung kann insbesondere auf den Webseiten der Agentur, in Präsentationen, in Werbemate-rialien und auf den Social-Media-Plattformen der Agentur erfolgen.
(2) Nutzung von Kundenstimmen (Testimonials)
a) Die Agentur ist berechtigt, positive Rückmeldungen des Kunden, die per E-Mail, WhatsApp, Social Media oder auf anderen Kommunikationswegen übermittelt wurden, als Testimonial zu nutzen, sofern der Kunde dem nicht ausdrücklich widerspricht.
b) Falls der Kunde die Nutzung nicht wünscht, muss er dies der Agentur schriftlich mitteilen. In diesem Fall wird die Agentur die Nutzung innerhalb einer angemessenen Frist einstellen.
c) Bereits gedruckte oder in Videos verwendete Testimonials müssen nicht nachträglich entfernt wer-den.
(3) Verbot der unberechtigten Nutzung von Publisher-Marken
a) Der Kunde ist sich bewusst, dass der Vertrag über Advertorials kein Recht zur Nutzung der geschütz-ten Marken, Logos oder Namen der jeweiligen Publisher beinhaltet.
b) Dies gilt insbesondere für die Verlinkung des Advertorials auf den Webseiten oder Social-Media-Kanälen des Kunden, sofern hierfür keine gesonderte schriftliche Erlaubnis des Publishers vorliegt.
c) Falls der Kunde gegen diese Regelung verstößt, ist die Agentur berechtigt, das Advertorial sofort und ohne Entschädigung offline zu nehmen.
d) Zudem verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung einer Vertragsstrafe von bis zu 25.000 Euro für jeden Verstoß gegen diese Regelung. Die genaue Höhe wird von der Agentur nach pflichtgemäßem Ermes-sen festgelegt und kann im Streitfall von einem zuständigen Gericht überprüft werden.
e) Die Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche durch die Agentur oder den betroffenen Publisher bleibt davon unberührt.
15. Haftung
(1) Grundsätzliche Haftung der Agentur
a) Die Agentur haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, uneingeschränkt für Schäden, die durch Vor-satz oder grobe Fahrlässigkeit der Agentur, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verur-sacht wurden.
b) Die Haftung besteht ebenfalls uneingeschränkt bei:
• fahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
• einem Garantieversprechen, sofern ein solches ausdrücklich abgegeben wurde,
• Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz oder anderer zwingender gesetzlicher Haf-tung.
(2) Begrenzung der Haftung bei fahrlässigen Pflichtverletzungen
a) Wird eine wesentliche Vertragspflicht fahrlässig verletzt, ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden beschränkt.
b) Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, die für die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erforderlich sind und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
(3) Ausschluss der Haftung in weiteren Fällen
a) Im Übrigen ist die Haftung der Agentur ausgeschlossen.
b) Dies gilt insbesondere für Schäden, die nicht aus einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflicht-verletzung resultieren.
(4) Keine Haftung für rechtliche Überprüfung von Inhalten
a) Die Agentur übernimmt keine eigene rechtliche Prüfung der von ihr erstellten Inhalte.
b) Die Agentur haftet nicht für die rechtliche, insbesondere wettbewerbs-, urheber- und markenrecht-liche Zulässigkeit der vom Kunden vorgesehenen Nutzung.
c) Dies gilt auch für von der Agentur vorgeschlagene textliche oder grafische Gestaltungsvorschläge, es sei denn, es wurde ausdrücklich eine rechtliche Prüfung als Vertragsbestandteil vereinbart.
(5) Haftungsausschluss bei Kundenentscheidungen entgegen Agenturhinweisen
a) Falls die Agentur Bedenken gegen die Veröffentlichung von Inhalten hat, gleich aus welchem Grund, wird sie den Kunden darauf hinweisen.
b) Entscheidet sich der Kunde dennoch für eine Veröffentlichung, übernimmt die Agentur keinerlei Haftung für eventuelle rechtliche, wirtschaftliche oder sonstige Folgen.
c) Die gesamte Verantwortung für die Entscheidung und deren Folgen trägt der Kunde.
(6) Keine Haftung für Fehler oder Ausfälle von Drittanbietern
a) Die Agentur übernimmt keine Haftung für Fehler, Verzögerungen oder technische Ausfälle von Drittanbietern, insbesondere von Publishern, Hosting-Anbietern, digitalen Portalen, Werbenetzwer-ken, Journalisten oder sonstigen Plattformen, auf denen Leistungen umgesetzt werden.
b) Eine Rückerstattung oder Schadensersatz ist in solchen Fällen ausgeschlossen.
c) Dies gilt insbesondere auch für Fehler von Journalisten oder deren Entscheidungen, nicht über den Kunden zu berichten.
(7) Ausschluss der Haftung bei höherer Gewalt
a) Die Agentur haftet nicht für Verzögerungen oder Nichterfüllung vertraglicher Verpflichtungen, die durch höhere Gewalt verursacht werden.
b) Höhere Gewalt umfasst insbesondere:
• Naturkatastrophen,
• Pandemien,
• Krieg oder Terroranschläge,
• behördliche Anordnungen,
• Cyberangriffe,
• schwerwiegende technische Störungen, die außerhalb des Einflussbereichs der Agentur liegen,
• Einstellung oder Sperrung von digitalen Portalen.
•
(8) Verjährung von Ansprüchen gegen die Agentur
a) Alle Ansprüche gegen die Agentur, gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren spätestens nach 12 Monaten, gerechnet ab dem Zeitpunkt, an dem der Kunde von den anspruchsbegründenden Um-ständen Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen.
b) Gesetzliche Verjährungsfristen für Schadensersatzansprüche aufgrund von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bleiben unberührt.
(9) Keine Haftung für Medienberichterstattung und Journalisten
a) Die Agentur haftet nicht für Inhalte, die von Journalisten verfasst oder von Medienunternehmen veröffentlicht werden.
b) Die Agentur haftet nicht für die Entscheidung von Journalisten, über den Kunden zu berichten oder nicht zu berichten.
c) Die Agentur haftet nicht für kritische, negative oder unfavorable Berichterstattung durch Journalis-ten.
d) Sämtliche Verantwortung für die Inhalte und Aussagen von Journalisten liegt bei den jeweiligen Journalisten und Medienunternehmen, nicht bei der Agentur.
(10) Haftung bei kombinierten Leistungspaketen
a) Bei kombinierten Leistungspaketen gelten die oben genannten Haftungsregelungen für jede einzel-ne Leistungskomponente (Advertorial, Pressemitteilung, Pressearbeit).
b) Sollte eine Leistungskomponente nicht erbracht werden können, haftet die Agentur nicht für die Nichterbringung der anderen Komponenten.
c) Eine Rückerstattung für nicht erbrachte Leistungskomponenten erfolgt nur nach Maßgabe der Regelungen in Ziffer 7 (Kombinierte Leistungspakete).
16. Anwendbares Recht
a) Die Geschäftsbeziehungen zwischen dem Kunden und der Agentur unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
b) Das UN-Kaufrecht für bewegliche Waren ist ausdrücklich ausgeschlossen.
17. Erfüllungsort, Gerichtsstand
a) Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist der Geschäftssitz der Agentur.
b) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist ebenfalls der Geschäftssitz der Agentur.
c) Die Agentur ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an dessen Wohn- oder Geschäftssitz gerichtlich in Anspruch zu nehmen.
18. Informationen zum Datenschutz
(1) Verantwortlicher für die Datenverarbeitung
Der Verantwortliche für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist:
PR-Leaders GmbH & Co. KG
Großer Burstah 45
20457 Hamburg
E-Mail: info@pr-leaders.de
Tel: (+49 ) 151 50 23 76 64
(2) Zwecke und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung
Sofern in dieser Datenschutzerklärung nicht ausdrücklich eine andere Rechtsgrundlage genannt wird, erfolgt die Verarbeitung personenbezogener Daten aufgrund der nachfolgenden Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO):
a) Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO): Wenn Sie uns eine Einwilligung zur Verarbeitung Ihrer Daten für einen oder mehrere bestimmte Zwecke erteilt haben.
b) Vertragserfüllung (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO): Wenn die Verarbeitung zur Erfüllung eines Vertrages mit Ihnen oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich ist.
c) Rechtliche Verpflichtung (Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO): Wenn die Verarbeitung zur Erfüllung einer recht-lichen Verpflichtung erforderlich ist (z. B. steuerliche oder buchhalterische Pflichten).
d) Lebenswichtige Interessen (Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO): Wenn die Verarbeitung erforderlich ist, um lebenswichtige Interessen einer natürlichen Person zu schützen.
e) Berechtigte Interessen (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO): Wenn die Verarbeitung erforderlich ist, um berech-tigte Interessen von uns oder Dritten zu wahren, sofern nicht Ihre Grundrechte und Grundfreiheiten überwiegen.
(3) Dauer der Speicherung Ihrer Daten
a) Ihre personenbezogenen Daten werden nur so lange gespeichert, wie dies für die jeweiligen Zwecke erforderlich ist.
b) Sofern gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen (z. B. aus steuerlichen oder handelsrechtlichen Gründen), werden die entsprechenden Daten für die Dauer der gesetzlichen Verpflichtung gespeichert.
(4) Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte
a) Eine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte erfolgt nur, wenn:
• dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist,
• eine gesetzliche Verpflichtung dazu besteht oder
• eine ausdrückliche Einwilligung des Kunden vorliegt.
b) In diesen Fällen können Daten an IT-Dienstleister, Hosting-Anbieter, Zahlungsdienstleister, digitale Portale, Journalisten (bei Pressearbeit) oder verbundene Unternehmen weitergegeben werden.
c) Eine Verarbeitung durch Dritte erfolgt stets auf Basis einer rechtskonformen Vereinbarung zur Auf-tragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO.
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a) Wir verarbeiten keine besonderen Kategorien personenbezogener Daten im Sinne von Art. 9 DSGVO (z. B. Gesundheitsdaten, politische Meinungen, biometrische Daten).
b) Sollte ein Kunde solche Daten unaufgefordert übermitteln, werden diese umgehend gelöscht.
(8) Kommunikation über WhatsApp und Social Media
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c) Für eine sichere Kommunikation nutzen Sie bitte unsere offiziellen Kontaktwege (E-Mail oder Tele-fon).
(9) Ihre Rechte gemäß DSGVO
Sie haben gegenüber uns folgende Rechte hinsichtlich Ihrer personenbezogenen Daten:
1. Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO): Sie können eine Bestätigung verlangen, ob und welche personenbezogenen Daten wir verarbeiten.
2. Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO): Sie haben das Recht, unrichtige oder unvollständige Daten korrigieren zu lassen.
3. Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO, „Recht auf Vergessenwerden"): Sie können unter be-stimmten Voraussetzungen die Löschung Ihrer Daten verlangen.
4. Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO): Falls bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, können Sie verlangen, dass Ihre Daten nur eingeschränkt verarbeitet werden.
5. Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO): Sie haben das Recht, Ihre personenbezoge-nen Daten in einem strukturierten, gängigen Format zu erhalten oder an Dritte übermitteln zu lassen.
6. Recht auf Beschwerde (Art. 77 DSGVO): Sie haben das Recht, sich bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch uns zu be-schweren.
(10) Widerspruchs- und Widerrufsrechte gemäß Art. 7 Abs. 3 DSGVO
a) Widerruf Ihrer Einwilligung: Falls Sie uns eine Einwilligung zur Verarbeitung Ihrer Daten erteilt haben, können Sie diese jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.
b) Widerspruch gegen die Verarbeitung aufgrund berechtigter Interessen (Art. 21 DSGVO):
• Soweit wir die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten auf die Interessenabwägung stützen, können Sie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen.
• In diesem Fall bitten wir Sie um eine Begründung, warum wir Ihre personenbezogenen Daten nicht wie bisher verarbeiten sollten.
• Falls Ihr Widerspruch berechtigt ist, werden wir die Verarbeitung einstellen oder anpassen, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interessen überwiegen.
c) Widerspruch gegen Direktwerbung und Datenanalyse: Sie können der Verarbeitung Ihrer perso-nenbezogenen Daten für Zwecke der Direktwerbung oder Datenanalyse jederzeit widersprechen, oh-ne dass hierfür eine Begründung erforderlich ist.
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Stand: November 2025
Diese AGBs treten mit sofortiger Wirkung in Kraft und gelten für alle ab sofort geschlossenen Verträge im Bereich Advertorials, Pressemitteilungen via digitale Portale, organische Pressemitteilungen mit aktiver Journalistenkommunikation sowie für kombinierte Leistungspakete und Retainer-Verträge.